20. Jahrhundert Arenberg
Arenberg
20. Jahrhundert Arenberg
Das 20. Jahrhundert ist die Zeit der Technik, der Entwicklung.
Dies heißt aber nicht, das alles was neu ist, auch gut sein muß, als das, was schon vorhanden ist. Viele Dinge sind entstanden, die die Wissenschaft als einen Erfolg darstellte, es aber nach einiger Zeit widerrufen hat.
1100 Jahre Arenberg – 1. Juli 868 bis 1. Juli 1998
Abschrift der Schenkungsurkunde:
“Im Namen des heiligen und unteilbaren dreifaltigen Gottes.
LUDWIG, von Gottes Gnaden KÖNIG.
Deshalb sollen alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen wissen, daß wir zur Vergrößerung unseres eigenen Seelenheils, und zwar auf Bitten unserer geliebten Gattin Emma hin, den Nonnen des zwischen Werre und Aa zu Herford gelegenen St. Marienklosters, in dem auch die Gebeine der heiligen Jungfrau Pusinna ruhen, unsere folgenden Eigengüter geschenkt haben:
2 Herrenhöfe zu ARENBERG und LEUTESDORF im Engersgan am Rhein mit 30 Hufen Land (altes Flächenmaß, in der Größe schwankend: flämische Hufe = 16,8 ha, fränkische Hufe = 23,9 ha, sächsische Hufe = 12 ha.
Die Hufe war ursprünglich der Ackeranteil, der dem Familienoberhaupt in der germanischen Zeit innerhalb der Markgenossenschaft zugewiesen wurde, im späteren Mittelalter der Flächenanteil einer Bauernfamilie an der gesamten Gemeindeflur.
Durch Teilung der Vollhufe entstanden später Halb-, Drittel und Viertelhufen.
Der Bewirtschafter einer Vollhufe nannte sich Hüfner (Hufner, Huber, Hubner), der einer Halbhufe Halbhüfner usw.)und Hörigen beiderlei Geschlechts, Wäldern, Fischereien, Fähren und allen Königsrechten, die bisher in diese beiden Höfe gehörten;
sie sollen von nun an bis in alle Ewigkeit durch diese im Namen Gottes ausgefertigte Urkunde mit seiner Hilfe im ungestörten Besitz dieses Nonnenklosters bleiben!
Der Äbtissin und dem Klostervogt untersagen wir, diese Güter ohne Zustimmung des Konvents zu Lehensgütern zu machen.
Wir verleihen dem Konvent das Recht, seine Äbtissin frei, dringlich, gegen den gegenwärtigen wie zukünftigen Klosterbesitz gerichtete Gerichtstage abzuhalten oder Friedensgelder einzutreiben, Herbergsrecht zu beanspruchen, Zölle zu erheben, Bürgen zu nehmen oder die Hintersassen des Klosters zu bestrafen; überhaupt öffentlich-rechtliche Amtshandlungen auszuüben:
Steuern einzuziehen oder unerlaubte Zwangsmaßnahmen zu vollstrecken. Vielmehr soll es den vorgenannten Dienerinnen Christi erlaubt sein, frei von jeglicher Beunruhigung auf ewig Gott zu dienen, um für uns und unsere Angehörigen durch ihr Gebet die Gnade des Herrn zu erflehen. Damit diese unsere königliche Schenkungsurkunde um so zuverlässiger anerkannt werde, haben wir eigenhändig unterzeichnet und. unser Siegel aufdrücken lassen.
Namenszeichen des erhabensten Königs Ludwig.
Gegeben am 1.Juli, im 36. Jahr der Königsherrschaft des erhabensten Königs Ludwig im ostfränkischen Reichsteil.
Geschehen in der Königspfalz Ingelheim.
Im Namen des Herrn. Amen."
Steuer usw. (denn: Unterm Krummstab ist gut leben).
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